Das deutsche Arbeitszeitgesetz schützt Beschäftigte vor überlangen Arbeitszeiten, denn die machen
krank. Dazu regelt es nicht nur die maximale Länge der Arbeitszeit, auch Pausen, Ruhezeiten,
Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und den Umgang mit Überstunden. Es bildet mit seinen Regelungen einen
schützenden Rahmen. Es regelt keine Vergütungsansprüche, sondern dient dem Gesundheitsschutz.
Am
bekanntesten dürfte daraus folgende Regelung sein: Im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten
dürfen täglich nicht mehr als acht Arbeitsstunden gearbeitet werden.