Stoffe und Stoffgemische mit giftigen, reizenden, ätzenden, krebserzeugenden, leichtentzündlichen und umweltgefährlichen Eigenschaften gelten als Gefahrstoffe. Die Zubereitung und der Einsatz am Arbeitsplatz können die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gefährden. Auch CMR-Stoffe fallen in die Kategorie der Gefahrstoffe. Sie weisen ein zusätzliches Gefährdungspotenzial auf. Aufgrund der beschriebenen Gesundheitsgefährdung sind bei Tätigkeiten mit CRM-Stoffen passende Arbeitsschutz-maßnahmen umzusetzen, zu denen auch die mündliche Unterweisung gehört.