Unfälle mit heißen Medien haben in der Regel akute und für die Betroffenen nachhaltige Wirkungen zur Folge. An allen Oberflächen, die eine Temperatur über 65°C aufweisen und verfahrensbedingt nicht isoliert bzw. mit einem Strahlenschutzgehäuse umbaut werden können oder für Wartungs-, Instandsetzungs- und Einrichtungszwecken zugänglich sind, muss deutlich auf die Verbrennungsgefahr durch Hinweisschilder hingewiesen und das Personal unterwiesen werden.