Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen können besonders gefährlich sein. Zwei Gefahren sind gegeben: das Berühren der unter Spannung stehenden Anlagenteile und die Auslösung eines Lichtbogens durch Kurzschluss oder Erdschluss. Diese Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn zwingende Gründe für das Arbeiten an unter Spannung vorliegen. Darüber hinaus dürfen diese Arbeiten nur von einer Elektrofachkraft und der Einhaltung festgelegter Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.