Alle Personen, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, dazu zählt u.a. Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Die Belehrung informiert über ansteckende Krankheiten, ihr Auftreten und ihre Symptome. Ziel ist es, die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, mögliche Erkrankungen zu erkennen und unverzüglich zu melden. So kann verhindert werden, dass sich Infektionskrankheiten in lebensmittelverarbeitenden Bereichen unbemerkt ausbreiten.